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HILO Lohnsteuerhilfe: Beratung, die sich auszahlt

Nutzen Sie das große Wissen unserer Steuerprofis.

HILO ist der Verein zur Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer. Als Mitglied nutzen Sie das große Wissen über die Leistungen unserer Steuerprofis, die Ihre Interessen vertreten. Und das nicht nur gegenüber dem Finanzamt: auch bei Familienkassen, Finanzgerichten und gegenüber dem Gesetzgeber stehen wir auf Ihrer Seite. Darüber leisten wir wertvolle Öffentlichkeitsarbeit über verschiedene Medien.


Und alles ganzjährig und für einen Mitgliedsbeitrag (zzgl. einmaliger Aufnahmegebühr bei Neubeitritt).

Einkünfte und sonstige Erträge: steuersparend und korrekt angeben

Sie erzielen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, erhalten Alterseinkünfte oder Unter-haltsleistungen? Wir beraten Sie und planen steuersparend für Sie. Auch wenn sie daneben Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder Spekulationsgeschäften (privaten Veräußerungsgeschäften) erzielen, beraten wir, sofern die Einnahmen daraus insgesamt 18.000 €, bei zusammen veranlagten Mitgliedern 36.000 € nicht übersteigen. Auch bei Einnahmen gem. § 3 Nr. 12, Nr. 26, Nr. 26a EStG (Übungsleiter, Ehrenämter), sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind.

Ermäßigung und Förderungen:

Hilfe in jeder Lebenssituation

Wir sind für Sie da beim Antrag auf Lohn-steuerermäßigung, beim Kindergeld nach Abschnitt X EStG, beim Antrag auf Einkommen-steuerveranlagung, bei der steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-Rente/Rürup-Rente) nach dem AVmG, bei der Arbeitnehmersparzulage und für die Beantragung der Wohnungsbauprämie. Ebenso bei der Steuerfreistellung von Zinseinnahmen oder der Anrechnung von Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer (Zinsabschlagsteuern); außerdem bei der Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz).

Kosten und Sonderausgaben:

Nichts außer Acht lassen

Wir stehen Ihnen bei, wenn es um die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten geht, sowie den damit zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben. Ebenso bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen sowie den damit zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben; bei Dienstleistungen im Haushalt/an Haus oder Wohnung (private Reparatur- und Modernisierungsarbeiten).

Erstattungsbeträge:

Alles, womit man rechnen kann

Wir errechnen Ihren voraussichtlichen Anspruch auf Steuererstattung, Kindergeld, Riesterzulage, Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie. Außerdem erstellen wir Anträge und Erklärungen, überprüfen eingehende Bescheide für Sie und führen den gesamten Schriftwechsel, ggf. Rechtsbehelfe und Finanzrechtsstreite.

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